Wie Vieles in Deutschland, so ist auch die Zucht und Haltung von Vögeln bestimmten gesetzlichen Grundlagen unterworfen. Für bestimmte Vögel besteht eine Beringungspflicht. Näheres erfahren Sie im Teil gesetzliche Grundlagen oder direkt bei unseren Züchtern.

Nähere Informationen zu den gehaltenen Vögeln erfahren Sie unter der Rubrik Bilder und Kurzinfos oder direkt bei unseren Züchtern. Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Züchter unter Vogelmarkt aktuell.

Mitgliederübersicht

  Name Vorname Telefon Handy E-Mail Zuchtrichtungen
1 Arnold Uwe 03725-22862 0176-55343198 mailto F C S
2 Ehnert Sylvia 03735-25261 0157-75835624 mailto WS S
3 Ehnert Wolfgang 03735-25261   mailto WS S
4 Engelbrecht Jochen 037369-5959 0172-6224904 F C
5 Engelbrecht Maik   0172-1062996 F P C PF Agap Wa
6 Engelbrecht Oskar   0172-1062996 PF
7 Gerlach René 037369-274192 0179-5392716 P C PF S
8 Gerlach Sindy 037369-274192 0176-34373920 P PF FWS S
9 Gerlach Celine 037369-274192   PF
10 Gerlach Yakari 037369-274192    
11 Gläser Gerd 03725-81741 0173-1988336 F C
12 Glück Andreas 03733-169245 0176-99842856 mailto F C PF Wa Täub
13 Grüner Harald 037294-90499     F
14 Grüttner Thomas 037297-2726 0151-55008326 mailto C PF Ex
15 Harnisch Luisa 03725-344759 0151-51750215 mail FWS S
16 Harnisch Lukas 03725-344759 0176-87981502 mail F FWS S
17 Heidenreich Günter 03725-7878995   mail F C
18 Janke Rocco 037204-60282 0173-7933660
0177-7156196
mail S Agap
19 Köhler Roland 037293-798255 0174-9654032 mail G F P C FWS Wa
20 Kramer Florian 037291-17503 0176-21029910 P FWS S
21 Kramer Peter 037291-17505 0152-05457292 P FWS S
22 Lange Michelle   0176-21035693   C PF Ex Wa
23 Liebing Egon 037208-4593 0152-07782524 Mail F C Täub
24 Martin Ilko   0174-3226297 F P C
25 Müller Rico 0375-2144500 0152-01920879 Mail S
26 Nestler Thomas 03725-82424 0172-4043402
0170-2888591
mailto F
27 Niegisch Frank 037297-5352 0172-7027678 mailto F PF Wa
28 Oehme Sandra  

0160-92683623

mail S
29 Partzsch Rüdiger 03735-65664 0172-3593118 mailto C Ex
30 Schaal Ronny   0152-51735715 mailto F PF S GS
31 Scheffler Rainer 03725-5476 0172-9493657 mailto F PF FWS Agap 
32 Schreiber Andy   0151-65126243 Mail PF
33 Süß Diana 037294-87226 0162-2751924 mailto FWS S PF Wa
34 Thon Roland 03735-64980 0172-7942629 mailto FWS S Wa Z
35 Weitzmann Daniel 037362-889433 0162-7472473 F PF FWS S Wa Z
36 Weitzmann Felix 037362-889433 0173-6125511 FWS S Agap
37 Wittig Stefan 03735-609292 0171-4380984 F P Wa

passive Mitglieder

38 Börner Manfred 037367-87625    

Förderer

1 Glück Konrad 03725-84329   mailto F C PF
2 Kleinwächter Ralf Florida/ USA   mailto PF Ex WS

Legende

G-Gesangskanarien, F-Farbenkanarien, P-Positurkanarien, M-Carduelidenmischlinge, C-Cardueliden, E-Europäer, FWS-Farbenwellensittiche, S-Sittiche, PF-Prachtfinken, Ex-Exoten, Z-Ziergeflügel, Wa-Wachteln, Agap-Agaporniden, Täub-Täubchen

Vielleicht bekommt der Eine oder Andere, beim durchblättern dieser Seiten, Lust darauf in unserem Verein Mitglied zu werden. Unsere Satzung sollte dabei die wichtigsten Fragen klären helfen.

SATZUNG

Download Aufnahmeantrag

Erzgebirgische Ziergeflügel- Exoten und Kanarienzüchter Marienberg und Umgebung e.V.

Allgemeine Bestimmungen

§1 (1) Der Verein "Erzgebirgische Ziergeflügel-, Exoten- und Kanarienzüchter Marienberg und Umgebung e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung).
(2) Der Sitz des Vereins ist Marienberg. Die Anschrift liegt beim jeweiligen Vorsitzenden.
(3) Zweck des Vereins ist die Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdländischer Vögel.

§2     Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
    - Schaffung leistungsfähiger Zuchten
    - Regelmäßige Durchführung von Erfahrungsaustauschen, Ausstellungen und Vorträgen
    - Zuchtbegehungen
    - Pflegearbeiten in den Gemeinden.
    - Betreuung von Nistkästen im Bornwald in der Gemarkung Börnichen, in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Pockau
§3    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Organe des Vereins

§4 (1) Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wird durch den Vorstand mindestens 5 mal im Jahr einberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fragen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder bindend.
(3) Die Mitgliederversammlung hat das Recht, Änderungen in der Satzung vorzunehmen, dafür ist eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
(4) Nur aktive Mitglieder sind stimmberechtigt.
(5) Die Jahreshauptversammlung findet stets im Januar des folgenden Jahres statt. Auf ihr erfolgt die Kassenprüfung. Alle vier Jahre wird die Neuwahl des Vorstandes durchgeführt. Die Jahreshauptversammlung ist mindestens 14 Tage vorher schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, einzuberufen.

§5 (1) Der Vorstand hat folgende Zusammensetzung:
    - 1.Vorsitzender
    - 2.Vorsitzender/ Schriftführer
    - Kassierer
    - und vier weitere Vorstandsmitglieder.
(2) Der 1.Vorsitzende, 2.Vorsitzende und der Kassierer sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins. Je zwei zusammen sind vertretungsberechtigt.
(3) Der Kassierer führt Buch über Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Er überwacht die Kontobewegungen und die Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
(4) Je zwei der gesetzlichen Vertreter zusammen sind auf dem Vereinskonto zeichnungsberechtigt.
(5) Der Schriftführer führt das Protokoll auf allen Mitgliederversammlungen und nimmt die Einladung der Mitglieder vor. Er unterschreibt das Protokoll.
(6) Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§6     Von der Jahreshauptversammlung werden zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, einmal jährlich Einblick in die Konto- und Buchführung des Vereins zu nehmen und den Mitgliedern darüber zu berichten.

§7     Bei zwingenden Gründen in der laufenden Wahlperiode können Vorstandsmitglieder neu gewählt werden.

Mitgliedschaft

§8 (1) Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Satzung anerkennt sowie die Naturschutzbestimmungen beachtet.
(2) Mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten können auch Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres als aktives Mitglied aufgenommen werden.
(3) Fördernde Mitglieder können alle interessierten Personen werden.
(4) Die Aufnahme ist mündlich beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
(5) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist dies nicht zu begründen.
(6) Die Aufnahme erfolgt für ein Jahr auf Probe, danach wird erneut entschieden.
(7) Aktive Mitglieder sind Züchter, die regelmäßig an Ausstellungen teilnehmen, Ringe beziehen bzw. im Vorstand mitarbeiten.
(8) In Würdigung und Anerkennung ihrer Verdienste kann langjährigen erfolgreichen Züchtern des Vereins die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Diese Ehrenmitgliedschaft wird durch Urkunde bestätigt.

§9 (1) Die Mitgliedschaft endet durch:
    - Eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, die spätestens bis zum 30.09. zu erfolgen hat
    - Ausschluss
    - Tod.
(2) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch die Mitgliederversammlung bei:
    - Beitragsrückständen und einmaliger Mahnung
    - Nichteinhaltung der Satzung.

§10    JEDES Mitglied ist verpflichtet:
    - regelmäßig an Mitgliederversammlungen teilzunehmen
    - den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu bezahlen und seinen anderen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachzukommen
    - sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen
    - die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes zu beachten.
    - die Ausstellungen, Börsen und Arbeitseinsätze tatkräftig zu unterstützen.

§11(1) gestrichen
(2) Jedes Mitglied zahlt jährlich einen Beitrag von 10 €. Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Beiträge für DKB, VZE und AZ sind hierbei nicht enthalten.
(3) Die Beitragszahlung hat jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres zu erfolgen, da bereits am 30.10. des Jahres die Beiträge des Folgejahres für DKB und VZE zu überweisen sind.

§12    Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

§13    Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den "Sächsischen Kanarien- und Vogelzüchter-Verband e.V." (SKV), der das Geld unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.04.1999 angenommen und am 14.02.2009 geändert. Die letzte Satzungsänderung wurde am 29.04.17 beschlossen.